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UNSERE SPRECHZEITEN

Montag 8:30 - 12:00 Uhr   und   13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr   und   13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr   und   13:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr   und   13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr   und   13:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon
0931 - 74 0 47

Bitte halten Sie bei der Terminvereinbarung Ihren Überweisungsschein bereit.

Nuklearmedizinische Untersuchungen sind teilweise sehr zeitaufwändig. Manchmal müssen auch spezielle, für die entsprechende Untersuchung erforderliche radioaktive Substanzen vorab bestellt werden. Aus diesen Gründen kann nicht jede Untersuchung an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit durchgeführt werden.


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Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:

Gesetzlich Versicherte benötigen zwingend einen gültigen Überweisungsschein für das jeweils aktuelle Quartal.
Grund hierfür ist eine entsprechende Regelung im Bundesmantelvertrag (BMV-Ärzte) zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dort heißt es in § 13 Absatz 4:

"Ärzte für ... Nuklearmedizin ... können nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden."

Bitte achten Sie darauf, dass der Überweisungsschein folgende Angaben enthält:

  • Im Feld "Überweisung an" muss "Nuklearmedizin" stehen (nicht "Radiologie" oder Sonstiges)

  • Eine der 3 Möglichkeiten "Ausführung von Auftragsleistungen", "Konsiliar-Untersuchung" oder "Mit-/Weiterbehandlung" muss angekreuzt sein

  • Der Überweisungsschein muss vom ausstellenden Arzt/von der austellenden Ärztin unterschrieben sein.

  • Angaben darüber, welche Erkrankung vorliegt oder vermutet wird.


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